Was sich ab sofort für Besitzer von Elektroautos von Volvo, Nissan & Co. ändert
Die Mobilitätswende bringt nicht nur technische Veränderungen mit sich, sondern auch neue gesetzliche Rahmenbedingungen. Seit dem 12. September 2025 ist der EU Data Act in Kraft – ein Meilenstein für alle, die ein modernes Fahrzeug, insbesondere ein Elektroauto, besitzen.
Besonders relevant ist dieser Schritt für Fahrer von vernetzten Fahrzeugen wie dem Volvo EX30, XC40 Recharge, dem vollelektrischen Nissan Leaf oder dem neuen Nissan Micra EV 2025.
Der EU Data Act verpflichtet Hersteller, den Zugriff auf fahrzeuggenerierte Daten zu ermöglichen. Dazu zählen unter anderem:
Informationen über den Batteriezustand
Verbrauchsstatistiken & Reichweitenhistorie
Fahrdaten & Assistenzsysteme
GPS‑Positionen und Routenverläufe (sofern gespeichert)
Zustandsdaten wie Reifendruck, Bremsverschleiß oder Ölstand bei Hybridfahrzeugen
Wichtig: Diese Daten müssen kostenfrei bereitgestellt werden – der Zugriff darf nicht mit Gebühren belegt oder durch Abo-Modelle eingeschränkt werden.
E-Autos erzeugen im Betrieb deutlich mehr Telemetrie-Daten als klassische Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Gerade bei Themen wie:
Reichweitenanalyse
Batteriegesundheit
Ladeverhalten
Klimaeinstellungen und deren Einfluss auf die Reichweite
… möchten viele Kunden volle Transparenz. Bisher waren diese Informationen oft nur den Herstellern oder autorisierten Werkstätten vorbehalten.
Mit dem EU Data Act werden nun die Fahrer selbst in die digitale Verantwortung genommen – und gestärkt.
✅ Besserer Vergleich bei Werkstatt- oder Garantiefragen
✅ Transparenz bei Akkuleistung und Ladehistorie
✅ Mehr Selbstbestimmung: Nutzung von freien Werkstätten wird einfacher
✅ Grundlage für Weiterverkauf von Gebrauchten mit Datenbelegen
Gerade bei modernen Volvo-Modellen mit Connect-Technologien (z. B. Google Android OS, App-Anbindung, Cloud-Services) oder Nissan Fahrzeugen mit NissanConnect können Fahrzeugbesitzer künftig Daten gezielt abrufen, exportieren und weitergeben.
Trotz dieser Fortschritte gelten auch hier Datenschutz-Regelungen:
Nur eigene Fahrzeugdaten dürfen eingesehen werden
Drittanbieter benötigen eine ausdrückliche Freigabe
Daten müssen in einem maschinenlesbaren Format bereitgestellt werden (z. B. CSV, JSON)
Für viele Volvo- und Nissan-Kunden ist diese Neuregelung ein echter Gewinn. Sie bringt mehr Transparenz, Selbstbestimmung und Vertrauen in die digitale Fahrzeugwelt. Wir im Autohaus Bleicher begrüßen diesen Schritt ausdrücklich – denn moderne Mobilität braucht auch faire digitale Spielregeln.
Wenn du wissen möchtest, welche Daten dein Fahrzeug speichert und wie du sie bekommst, beraten wir dich gerne im Autohaus.
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