Wenn ein Leasingvertrag endet oder ein Fahrzeug beim Händler zurückgegeben wird, beginnt oft der kritische Teil der Geschäftsbeziehung: die Rücknahmebewertung. Für viele Kunden ist dieser Schritt mit Unsicherheiten verbunden: Was wird beanstandet? Welche Schäden kosten Geld? Und wie läuft der Rückgabeprozess überhaupt ab?
Dieser Beitrag gibt dir den kompletten Überblick über den Rückgabeprozess, Bewertungskriterien und deine Rechte und Pflichten.
Der Ablauf sieht in der Regel wie folgt aus:
Terminvereinbarung mit dem Händler
Frühzeitige Abstimmung wird empfohlen, insbesondere bei Leasingfahrzeugen.
Für die Rücknahme und Bewertung muss etwas Zeit eingeplant werden.
Übergabe des Fahrzeugs inklusive aller Unterlagen und Zubehörteile:
Zulassungsbescheinigung Teil I
Serviceheft, Bordbuch, Bedienungsanleitung
Alle Fahrzeugschlüssel und Fernbedienungen
Fahrzeugzubehör wie Ersatzrad, ggf. Winterräder, Ladekabel, etc.
Reinigung nicht vergessen:
Innen und außen gründlich reinigen.
Alle persönlichen Gegenstände entfernen.
Rücknahmeprotokoll wird erstellt:
Zustand, Kilometerstand und Ausstattung werden dokumentiert.
Beide Parteien unterzeichnen das Protokoll.
Minderwert bedeutet: Das Fahrzeug weist Schäden oder Abnutzungen auf, die über das übliche Maß hinausgehen. Diese Minderwerte führen zu einem geminderten Fahrzeugwert – und werden dir als Kunde berechnet.
Dabei gilt:
Nicht die Reparaturkosten, sondern die Wertminderung ist entscheidend.
Der Gutachter bewertet nach einem standardisierten Schadenkatalog und mithilfe einer Minderwertmatrix.
Grundlage ist das Alter, die Laufleistung und der allgemeine Zustand des Fahrzeugs.
Leichte Kratzer im Lack, die poliert werden können
Kleine Steinschläge außerhalb des Sichtbereichs
Leichte Kratzer an Felgen bis 20 mm
Farbverblassung oder normale Gebrauchsspuren im Innenraum
Lackschäden, die nicht durch Polieren behebbar sind
Risse in der Windschutzscheibe oder Beleuchtung
Beschädigte Reifen unter der Mindestprofiltiefe (2 mm Sommer, 4 mm Winter)
Unsachgemäße Reparaturen oder fehlende Teile
Technische Mängel oder überfällige Inspektionen
Die Bewertung durch einen unabhängigen Gutachter (z. B. TÜV Süd, Hüsges-Gruppe) wird oft mit einer Pauschale von ca. 99 € berechnet – zzgl. MwSt., je nach Anbieter.
Händler zahlen zusätzlich eine Prozesskostenpauschale, i. d. R. ca. 79 € netto.
Falls du mit dem Rücknahmeergebnis nicht einverstanden bist, kann eine neutrale Begutachtung verlangt werden – auf eigene Kosten, aber mit dem Recht auf Anwesenheit.
✔️ Fahrzeug gründlich reinigen
✔️ Inspektionen und HU/AU nachholen, falls fällig
✔️ Kleinreparaturen rechtzeitig vornehmen
✔️ Zubehör und Unterlagen vollständig zusammenstellen
✔️ Zustandsprotokoll prüfen, bevor du unterschreibst
Die Rückgabe eines Leasing- oder Händlerfahrzeugs muss kein Stress sein – wenn du weißt, worauf es ankommt.
Mit einer gründlichen Vorbereitung, einem sauberen Fahrzeug und vollständigen Unterlagen gehst du auf Nummer sicher. Und falls doch ein Schaden festgestellt wird: Die Bewertung erfolgt heute meist fair, transparent und nachvollziehbar – solange du dich an die Richtlinien hältst.
So steht deinem nächsten Fahrzeug nichts im Weg – und du kannst entspannt auf die Rückgabe zurückblicken!