Viele Fahrzeugbesitzer glauben:
„Solange das Öl gewechselt ist, ist alles in Ordnung.“
Doch mit Blick auf die Garantiebedingungen der Hersteller ist das ein Trugschluss.

Denn: Wird ein Service zu spät durchgeführt oder nicht vollständig dokumentiert, kann der Hersteller die Garantie verweigern – selbst bei teuren Reparaturen an Motor, Getriebe oder Elektronik.


Was gilt konkret? Die Garantiebedingungen im Überblick

🛡️ Herstellergarantie

🔧 Mobilitätsgarantie

📒 Garantie auf Durchrostung


Die zentrale Frage: Muss ich zum Autohaus – oder geht auch ATU?

Ja, du darfst grundsätzlich in eine freie Werkstatt gehen!

Dank der EU-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) haben Verbraucher das Recht, Wartungsarbeiten auch außerhalb von Markenwerkstätten durchführen zu lassen – ohne dass die Garantie automatisch erlischt.

ABER:
🔍 Nur wenn die freie Werkstatt…

  1. Exakt nach Herstellervorgaben arbeitet (inkl. Ersatzteile, Diagnoseverfahren etc.),

  2. Fachgerecht dokumentiert,

  3. Und die Garantiebedingungen im Detail beachtet,

… bleibt dein Garantieanspruch erhalten.

Das Problem: Viele Werkstätten (inkl. ATU oder kleinere Anbieter) erfüllen nicht alle Punkte korrekt.


Typische Stolperfallen in freien Werkstätten

➡️ Im Garantiefall kann der Hersteller dann sagen: „Kein ordnungsgemäßer Nachweis – kein Anspruch!“

Die Vorteile der Vertragswerkstatt (Volvo & Nissan)


Fazit: Service ist Vertrauenssache – vor allem bei der Garantie

Du darfst selbst entscheiden, wo du dein Auto warten lässt – aber nicht wie es gemacht wird.
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, führt am markengebundenen Kundendienst im Autohaus oft kein Weg vorbei.
Denn nur hier kannst du sicher sein, dass alles korrekt, dokumentiert und auf dem aktuellen Stand ist – und deine Garantie im Ernstfall auch wirklich greift.