Verbrauchs- und Emissionsangaben zum Nissan Micra 2025 (WLTP-konform)

Verbrauchs- und Emissionsangaben zum Nissan Micra 2025 (WLTP-konform)

Rechtliche Grundlagen für Verbrauchsangaben

Bei der Präsentation neuer Fahrzeuge – ob auf Webseiten, in Prospekten oder in digitalen Medien – schreibt die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) verbindliche Angaben zu Energieverbrauch und Emissionen vor.
Diese Regelung sorgt dafür, dass Kundinnen und Kunden Fahrzeuge verschiedener Hersteller objektiv miteinander vergleichen können.

Der Nissan Micra 2025 ist ein vollelektrisches Fahrzeug. Daher gelten für ihn die Bestimmungen zur Energieverbrauchskennzeichnung nach WLTP (Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure) in Verbindung mit der EU-Verordnung (2017/1151).


Offizielle Verbrauchs- und Emissionsangaben (nach WLTP)

Nissan Micra 2025 (Elektrofahrzeug)

  • Energieverbrauch kombiniert: 14,2 – 14,7 kWh/100 km

  • CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km

  • CO₂-Effizienzklasse: A

  • Reichweite kombiniert (WLTP): bis zu 416 km (je nach Ausstattung und Batteriegröße)

  • Batterieoptionen:

    • 40 kWh – Reichweite bis zu 317 km (WLTP)

    • 52 kWh – Reichweite bis zu 416 km (WLTP)

  • Leistung:

    • 90 kW (122 PS) bei 40 kWh

    • 110 kW (150 PS) bei 52 kWh

  • Getriebe: Automatik

  • Antrieb: Vorderradantrieb

Diese Werte basieren auf den aktuellsten Prüfstanddaten des Herstellers Nissan gemäß der geltenden europäischen Normen und Prüfverfahren.


📜 Pflichttext nach Pkw-EnVKV (aktuelle Fassung 2024)

Hinweis gemäß Pkw-EnVKV:
Offizielle Energieverbrauchs- und Emissionswerte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren gemäß (EU) 2017/1151 in Verbindung mit der WLTP-Norm (Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure) ermittelt.
Die tatsächlichen Werte können in der Praxis abhängig von Fahrweise, Straßen- und Wetterbedingungen sowie Fahrzeugbeladung variieren.
Weitere Informationen zum offiziellen Energieverbrauch und den spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem Leitfaden
„Energieverbrauch, CO₂-Emissionen und Stromverbrauch neuer Pkw-Modelle“ entnommen werden, der kostenlos über die Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT) unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.


So müssen Verbrauchswerte auf Webseiten dargestellt werden

Damit eine Website oder ein Online-Fahrzeugangebot rechtskonform ist, muss bei jedem Modell, das beworben oder beschrieben wird, ein sichtbarer Hinweis auf die Verbrauchs- und Emissionswerte erscheinen.
Für den Nissan Micra 2025 empfiehlt sich folgende Darstellung – optisch klar und rechtssicher:


Verbrauchs- und Emissionsangaben Nissan Micra 2025

Energieverbrauch kombiniert: 14,2 – 14,7 kWh/100 km
CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km
Reichweite kombiniert (WLTP): bis zu 416 km
CO₂-Effizienzklasse: A
Hinweis gemäß Pkw-EnVKV: Offizielle Energieverbrauchs- und Emissionswerte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren gemäß (EU) 2017/1151 (WLTP) ermittelt.
Die tatsächlichen Werte können in der Praxis abweichen. Weitere Informationen unter www.dat.de/co2.


Warum diese Angaben verpflichtend sind

Die Energieverbrauchskennzeichnung soll Verbraucherinnen und Verbrauchern eine faire Vergleichsgrundlage bieten – unabhängig von Marke oder Modell.
Mit der Einführung der WLTP-Messnorm wurden die Prüfbedingungen realitätsnäher gestaltet:

  • realistische Fahrprofile

  • Berücksichtigung von Fahrzeuggewicht, Reifen, Klimaanlage und aerodynamischen Einflüssen

  • transparente Darstellung der Energieeffizienz

Dadurch spiegeln die Angaben heute wesentlich genauer wider, was Fahrer im Alltag erwarten dürfen.


Für Händler und Webseitenbetreiber: Pflicht zur Sichtbarkeit

Nach §5 Abs. 1 der Pkw-EnVKV müssen Verbrauchsangaben „leicht erkennbar und gut lesbar“ sein.
Das bedeutet:

  • keine Verlinkung nur im Kleingedruckten,

  • keine versteckte Darstellung unter Reitern oder in Pop-ups,

  • keine werbliche Darstellung ohne gleichzeitige Verbrauchsangabe.

Zudem ist der Hinweis auf den DAT-Leitfaden (www.dat.de/co2) zwingend vorgeschrieben – auch in Online- oder Social-Media-Beiträgen.


Sonderregelung für Elektrofahrzeuge

Da der Nissan Micra 2025 emissionsfrei fährt, entfällt die Angabe von CO₂-Emissionen im klassischen Sinn.
Stattdessen liegt der Fokus auf dem Energieverbrauch (kWh/100 km) und der Reichweite (WLTP).

Auch diese Werte unterliegen gesetzlichen Vorgaben – insbesondere der EU-Verordnung 2017/1151, die für alle batterieelektrischen Fahrzeuge gilt.


Fazit

Mit den oben genannten Angaben erfüllt das Autohaus Bleicher alle Anforderungen der Pkw-EnVKV.
Kunden können sich darauf verlassen, dass sämtliche Verbrauchs- und Emissionswerte transparent, nachvollziehbar und aktuell angegeben sind.

Der Nissan Micra 2025 zeigt dabei, dass Elektromobilität nicht nur umweltfreundlich, sondern auch klar geregelt und überprüfbar ist – ein weiterer Schritt in Richtung nachhaltiger, transparenter Mobilität.


🔋 Autohaus Bleicher – Ihr Nissan-Partner für Elektromobilität, Transparenz und Fairness in Straubing.

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