Was sich ab sofort für Besitzer von Elektroautos von Volvo, Nissan & Co. ändert
Die Mobilitätswende bringt nicht nur technische Veränderungen mit sich, sondern auch neue gesetzliche Rahmenbedingungen. Seit dem 12. September 2025 ist der EU Data Act in Kraft – ein Meilenstein für alle, die ein modernes Fahrzeug, insbesondere ein Elektroauto, besitzen.
Besonders relevant ist dieser Schritt für Fahrer von vernetzten Fahrzeugen wie dem Volvo EX30, XC40 Recharge, dem vollelektrischen Nissan Leaf oder dem neuen Nissan Micra EV 2025.
Was regelt der EU Data Act?
Der EU Data Act verpflichtet Hersteller, den Zugriff auf fahrzeuggenerierte Daten zu ermöglichen. Dazu zählen unter anderem:
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Informationen über den Batteriezustand
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Verbrauchsstatistiken & Reichweitenhistorie
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Fahrdaten & Assistenzsysteme
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GPS‑Positionen und Routenverläufe (sofern gespeichert)
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Zustandsdaten wie Reifendruck, Bremsverschleiß oder Ölstand bei Hybridfahrzeugen
Wichtig: Diese Daten müssen kostenfrei bereitgestellt werden – der Zugriff darf nicht mit Gebühren belegt oder durch Abo-Modelle eingeschränkt werden.
Warum betrifft das speziell E-Auto-Fahrer?
E-Autos erzeugen im Betrieb deutlich mehr Telemetrie-Daten als klassische Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Gerade bei Themen wie:
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Reichweitenanalyse
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Batteriegesundheit
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Ladeverhalten
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Klimaeinstellungen und deren Einfluss auf die Reichweite
… möchten viele Kunden volle Transparenz. Bisher waren diese Informationen oft nur den Herstellern oder autorisierten Werkstätten vorbehalten.
Mit dem EU Data Act werden nun die Fahrer selbst in die digitale Verantwortung genommen – und gestärkt.
Vorteile für Halter von Volvo & Nissan Elektroautos
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✅ Besserer Vergleich bei Werkstatt- oder Garantiefragen
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✅ Transparenz bei Akkuleistung und Ladehistorie
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✅ Mehr Selbstbestimmung: Nutzung von freien Werkstätten wird einfacher
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✅ Grundlage für Weiterverkauf von Gebrauchten mit Datenbelegen
Gerade bei modernen Volvo-Modellen mit Connect-Technologien (z. B. Google Android OS, App-Anbindung, Cloud-Services) oder Nissan Fahrzeugen mit NissanConnect können Fahrzeugbesitzer künftig Daten gezielt abrufen, exportieren und weitergeben.
Gibt es auch Einschränkungen?
Trotz dieser Fortschritte gelten auch hier Datenschutz-Regelungen:
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Nur eigene Fahrzeugdaten dürfen eingesehen werden
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Drittanbieter benötigen eine ausdrückliche Freigabe
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Daten müssen in einem maschinenlesbaren Format bereitgestellt werden (z. B. CSV, JSON)
Fazit: Der EU Data Act stärkt dich als E-Auto-Fahrer
Für viele Volvo- und Nissan-Kunden ist diese Neuregelung ein echter Gewinn. Sie bringt mehr Transparenz, Selbstbestimmung und Vertrauen in die digitale Fahrzeugwelt. Wir im Autohaus Bleicher begrüßen diesen Schritt ausdrücklich – denn moderne Mobilität braucht auch faire digitale Spielregeln.
Wenn du wissen möchtest, welche Daten dein Fahrzeug speichert und wie du sie bekommst, beraten wir dich gerne im Autohaus.
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