Ob Neuwagen oder Gebrauchtfahrzeug – die KFZ-Steuer gehört zu den laufenden Fixkosten, die jeder Halter tragen muss. Doch wie genau wird sie eigentlich berechnet? Und warum zahlen manche mehr als andere?
Gerade in Zeiten steigender Energiepreise und höherer CO₂-Bepreisung lohnt sich ein genauer Blick. Denn wer die Systematik versteht, kann gezielt sparen – sei es durch Fahrzeugwahl, Emissionsklasse oder technische Nachrüstungen.
Wie setzt sich die KFZ-Steuer zusammen?
Die Berechnung hängt vom Datum der Erstzulassung und der Antriebsart ab. Seit 2009 gilt in Deutschland ein emissionsabhängiges System.
Grundlage sind zwei Komponenten:
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Hubraum (Basisbetrag):
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Benziner: 2,00 € je angefangene 100 cm³ Hubraum
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Diesel: 9,50 € je angefangene 100 cm³ Hubraum
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CO₂-Ausstoß (Zuschlag):
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Für jedes Gramm CO₂ über dem Freibetrag von 95 g/km wird ein gestaffelter Zuschlag fällig.
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Beispiel: Ein Auto mit 150 g/km CO₂ kostet zusätzlich etwa 5–6 € je Gramm über dem Freibetrag.
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👉 Damit gilt: Je größer der Motor und je höher der CO₂-Ausstoß, desto teurer wird die Steuer.
Beispielrechnung
Ein Nissan Qashqai 1.3 DIG-T (Benziner, 1332 cm³, 145 g/km CO₂)
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Hubraumanteil: 13 × 2 € = 26 €
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CO₂-Anteil: (145 − 95) = 50 g × 5,00 € = 250 €
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Gesamtsteuer: 276 € pro Jahr
Ein sparsamer Diesel mit Euro 6-Norm kann dagegen – trotz höherem Hubraum – aufgrund des geringeren CO₂-Ausstoßes günstiger liegen.
Online-Rechner & Tools
Wer den genauen Betrag für sein Fahrzeug wissen will, kann ihn einfach online berechnen. Besonders hilfreich sind:
🔹 KFZ-Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums
🔹 Rechner der HDI Versicherung
🔹 Zollportal Deutschland – Kraftfahrzeugsteuer
Die Berechnung dauert nur wenige Sekunden und liefert Ihnen einen exakten Steuerwert.
Spartipps bei älteren Fahrzeugen
Ältere Autos sind meist steuerlich im Nachteil, da sie höhere Emissionen aufweisen. Trotzdem gibt es Möglichkeiten, zu sparen:
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Nachrüstung prüfen:
Partikelfilter bei Diesel oder Katalysator-Nachrüstung kann zur Steuerreduzierung führen. -
Fahrzeugabmeldung in der Ruhezeit:
Wer ein Cabrio oder Motorrad hat, kann mit einem Saisonkennzeichen mehrere Monate Steuer sparen. -
Downsizing oder Wechsel:
Fahrzeuge mit kleineren Motoren oder Hybridantrieb zahlen deutlich weniger. -
Elektro- oder Hybridfahrzeug nutzen:
Viele Elektroautos sind bis 2030 von der KFZ-Steuer befreit. Auch Plug-in-Hybride profitieren oft von reduzierten Sätzen.
Sonderfälle & Steuerbefreiungen
Das Kraftfahrzeugsteuergesetz sieht verschiedene Sonderregelungen vor:
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Elektroautos:
10 Jahre steuerbefreit bei Erstzulassung zwischen 2011 und 2025, danach halbierte Steuer. -
Oldtimer (H-Kennzeichen):
Pauschalsteuer 191,73 € pro Jahr, unabhängig von CO₂ oder Hubraum. -
Behindertenfahrzeuge:
Je nach Grad der Behinderung kann eine Befreiung oder 50 %-Ermäßigung gewährt werden. -
Landwirtschaftliche Fahrzeuge:
In vielen Fällen vollständig steuerbefreit, wenn sie ausschließlich betrieblich genutzt werden.
Fazit
Die KFZ-Steuer ist längst mehr als nur eine Hubraum-Abgabe – sie ist ein Werkzeug der Klimapolitik. Wer die Berechnungsgrundlagen kennt, kann gezielt sparen.
Ob durch den Umstieg auf ein sparsameres Fahrzeug, eine Umrüstung oder die Wahl eines jungen Gebrauchten: Im Autohaus Bleicher beraten wir Sie gern, wie Sie die laufenden Kosten Ihres Autos senken können – kompetent, transparent und individuell.