Beratungspflicht im Autohaus – Was Verkäufer leisten müssen (und dürfen)

Beratungspflicht im Autohaus – Was Verkäufer leisten müssen (und dürfen)

Ein Autokauf ist eine Entscheidung, die oft viele Jahre wirkt – sei es über Leasing, Finanzierung oder klassischer Kauf. Umso wichtiger ist dabei eine fundierte und ehrliche Beratung. Doch was genau gehört eigentlich zur Beratungspflicht eines Verkäufers im Autohaus? Und gibt es gesetzliche Vorgaben?

In diesem Beitrag klären wir, was Verkäufer tatsächlich leisten müssen, wo ihre Verantwortung endet – und woran du erkennst, ob du gut beraten wurdest.


Gibt es eine gesetzliche Beratungspflicht?

Ja – aber nicht pauschal. Im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist keine allgemeine „Beratungspflicht“ für Verkäufer im Einzelhandel verankert. Doch:

👉 Sobald ein Verkäufer als Fachberater auftritt, gilt eine sogenannte „Verkehrspflicht“. Das heißt:
Er haftet für falsche, unvollständige oder unterlassene Informationen, wenn diese zum Kauf führen und später zu Schäden oder Mängeln führen.

Beispiel:
Ein Verkäufer rät zu einem Plug-in Hybrid – verschweigt aber, dass die elektrische Reichweite im Winter stark sinkt. Das kann eine Pflichtverletzung sein, wenn dem Kunden eine uneingeschränkte Alltagsnutzung zugesichert wurde.


Was gehört zur fairen Beratung?

Ein guter Autoverkäufer erfüllt mehr als nur gesetzliche Mindeststandards. Er…

  • analysiert deine Anforderungen: Fahrleistung, Familiengröße, Einsatzzweck

  • stellt passende Modelle vor – inkl. Unterschiede, Stärken & Schwächen

  • klärt transparent über Betriebskosten, Reichweite & Wartung auf

  • weist auf Zusatzkosten & Laufzeitbedingungen hin (z. B. beim Leasing)

  • verschweigt keine bekannten Schwächen oder Einschränkungen

Und vor allem: Er drängt dich nicht, sondern gibt dir Zeit zur Entscheidung.


Was passiert bei fehlerhafter Beratung?

Wenn durch eine falsche oder fehlende Beratung ein Schaden entsteht, kann der Verkäufer oder das Autohaus haftbar gemacht werden – z. B. bei:

  • falscher Ausstattungszusage

  • ungeeignetem Fahrzeug für das Kundenprofil

  • unvollständiger Aufklärung über Risiken (z. B. zu geringer Akku im Winter)

In der Praxis kommt es aber selten zu rechtlichen Auseinandersetzungen – gute Autohäuser klären solche Fälle im Sinne des Kunden.


So läuft Beratung bei Autohaus Bleicher

Wir bei Autohaus Bleicher sehen uns als Partner auf Augenhöhe. Ob es um einen Nissan Townstar, einen Leaf oder einen Volvo XC60 geht – bei uns bekommst du:

  • Individuelle Beratung statt Standardsprüche

  • Keine versteckten Kosten oder Überraschungen

  • Ein Ansprechpartner von Erstkontakt bis Auslieferung

  • Auf Wunsch: transparente Leasingberatung inkl. Alternativvergleich

Denn unser Ziel ist nicht der schnelle Abschluss, sondern ein zufriedener Kunde – auch nach 3 Jahren.


Fazit

Eine gute Beratung im Autohaus ist keine Glückssache – sondern deine berechtigte Erwartung.
Rechtlich gilt: Wer verkauft, muss wahrheitsgemäß, vollständig und verständlich informieren.
Wir beim Autohaus Bleicher gehen noch einen Schritt weiter: mit Kompetenz, Ehrlichkeit und Fairness – weil Vertrauen bei uns kein Verkaufsargument ist, sondern gelebte Realität.

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