Fahrzeugrückgabe beim Händler: Was Kunden unbedingt beachten sollten

Fahrzeugrückgabe beim Händler: Was Kunden unbedingt beachten sollten

Die Fahrzeugrückgabe – ein kritischer Moment für Leasingnehmer

Wenn ein Leasingvertrag endet oder ein Fahrzeug beim Händler zurückgegeben wird, beginnt oft der kritische Teil der Geschäftsbeziehung: die Rücknahmebewertung. Für viele Kunden ist dieser Schritt mit Unsicherheiten verbunden: Was wird beanstandet? Welche Schäden kosten Geld? Und wie läuft der Rückgabeprozess überhaupt ab?

Dieser Beitrag gibt dir den kompletten Überblick über den Rückgabeprozess, Bewertungskriterien und deine Rechte und Pflichten.


Was passiert bei der Rückgabe?

Der Ablauf sieht in der Regel wie folgt aus:

  1. Terminvereinbarung mit dem Händler

    • Frühzeitige Abstimmung wird empfohlen, insbesondere bei Leasingfahrzeugen.

    • Für die Rücknahme und Bewertung muss etwas Zeit eingeplant werden.

  2. Übergabe des Fahrzeugs inklusive aller Unterlagen und Zubehörteile:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I

    • Serviceheft, Bordbuch, Bedienungsanleitung

    • Alle Fahrzeugschlüssel und Fernbedienungen

    • Fahrzeugzubehör wie Ersatzrad, ggf. Winterräder, Ladekabel, etc.

  3. Reinigung nicht vergessen:

    • Innen und außen gründlich reinigen.

    • Alle persönlichen Gegenstände entfernen.

  4. Rücknahmeprotokoll wird erstellt:

    • Zustand, Kilometerstand und Ausstattung werden dokumentiert.

    • Beide Parteien unterzeichnen das Protokoll.


Fahrzeugbewertung: Was ist ein „Minderwert“?

Minderwert bedeutet: Das Fahrzeug weist Schäden oder Abnutzungen auf, die über das übliche Maß hinausgehen. Diese Minderwerte führen zu einem geminderten Fahrzeugwert – und werden dir als Kunde berechnet.

Dabei gilt:

  • Nicht die Reparaturkosten, sondern die Wertminderung ist entscheidend.

  • Der Gutachter bewertet nach einem standardisierten Schadenkatalog und mithilfe einer Minderwertmatrix.

  • Grundlage ist das Alter, die Laufleistung und der allgemeine Zustand des Fahrzeugs.


Akzeptierte Gebrauchsspuren vs. nachzahlungspflichtige Schäden

Akzeptiert werden z. B.:

  • Leichte Kratzer im Lack, die poliert werden können

  • Kleine Steinschläge außerhalb des Sichtbereichs

  • Leichte Kratzer an Felgen bis 20 mm

  • Farbverblassung oder normale Gebrauchsspuren im Innenraum

Nicht akzeptiert werden z. B.:

  • Lackschäden, die nicht durch Polieren behebbar sind

  • Risse in der Windschutzscheibe oder Beleuchtung

  • Beschädigte Reifen unter der Mindestprofiltiefe (2 mm Sommer, 4 mm Winter)

  • Unsachgemäße Reparaturen oder fehlende Teile

  • Technische Mängel oder überfällige Inspektionen


Was kostet die Rückgabe?

  • Die Bewertung durch einen unabhängigen Gutachter (z. B. TÜV Süd, Hüsges-Gruppe) wird oft mit einer Pauschale von ca. 99 € berechnet – zzgl. MwSt., je nach Anbieter.

  • Händler zahlen zusätzlich eine Prozesskostenpauschale, i. d. R. ca. 79 € netto.

Falls du mit dem Rücknahmeergebnis nicht einverstanden bist, kann eine neutrale Begutachtung verlangt werden – auf eigene Kosten, aber mit dem Recht auf Anwesenheit.


Tipps zur Vorbereitung auf die Rückgabe

✔️ Fahrzeug gründlich reinigen
✔️ Inspektionen und HU/AU nachholen, falls fällig
✔️ Kleinreparaturen rechtzeitig vornehmen
✔️ Zubehör und Unterlagen vollständig zusammenstellen
✔️ Zustandsprotokoll prüfen, bevor du unterschreibst


Fazit

Die Rückgabe eines Leasing- oder Händlerfahrzeugs muss kein Stress sein – wenn du weißt, worauf es ankommt.
Mit einer gründlichen Vorbereitung, einem sauberen Fahrzeug und vollständigen Unterlagen gehst du auf Nummer sicher. Und falls doch ein Schaden festgestellt wird: Die Bewertung erfolgt heute meist fair, transparent und nachvollziehbar – solange du dich an die Richtlinien hältst.

So steht deinem nächsten Fahrzeug nichts im Weg – und du kannst entspannt auf die Rückgabe zurückblicken!

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