Teleoperiertes Fahren wird erlaubt: Was ab Dezember 2025 in Deutschland möglich ist

Teleoperiertes Fahren wird erlaubt: Was ab Dezember 2025 in Deutschland möglich ist

Fernsteuerung auf deutschen Straßen? Ja, aber kontrolliert!

Ab Dezember 2025 tritt eine neue Verordnung in Kraft, die in Deutschland erstmals das teleoperierte Fahren im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt – zumindest im Rahmen definierter Testphasen. Damit öffnet sich ein neues Kapitel in der Automobilgeschichte, das nicht nur die technische Weiterentwicklung, sondern auch den gesetzlichen Rahmen für autonomes und ferngesteuertes Fahren vorantreibt.

Was bedeutet das für Kunden, Hersteller und den Alltag auf der Straße? Und was hat das mit Nissan, Volvo und der Zukunft des Fahrens zu tun? Wir erklären die wichtigsten Fakten rund um das neue Gesetz – praxisnah und verständlich.


Was ist teleoperiertes Fahren?

Beim teleoperierten Fahren wird ein Fahrzeug nicht vom Fahrer im Wagen selbst gesteuert, sondern ferngesteuert durch eine Person außerhalb des Autos – meist über eine gesicherte Internetverbindung in Echtzeit. Der Mensch bleibt also (noch) in der Verantwortung, sitzt aber nicht mehr physisch im Fahrzeug.

Das unterscheidet sich klar vom autonomen Fahren (Level 4/5), bei dem das Fahrzeug eigenständig Entscheidungen trifft. Beim Teleoperating dagegen übernimmt ein Mensch die Steuerung via Computer, Kamera und Lenkeinheit – ähnlich wie ein Pilot bei Drohnenflügen.


Der rechtliche Rahmen: Das sagt das neue Gesetz

Mit der neuen Verordnung wird teleoperiertes Fahren in Deutschland ab Dezember 2025 erlaubt, allerdings unter strengen Auflagen:

  • ✅ Nur im Rahmen von Testphasen

  • ✅ Zuvor genehmigte Fahrzeuge & Strecken

  • ✅ Nur mit redundanten Sicherheitssystemen

  • ✅ Echtzeitüberwachung & Notfallmanagement erforderlich

  • ✅ Nur für zugelassene Teleoperatoren

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) möchte damit die Entwicklung innovativer Mobilitätslösungen unterstützen – vor allem in urbanen Räumen und bei Logistik-Anwendungen.


Potenziale für den Mobilitätsmarkt

Die Einsatzmöglichkeiten sind vielseitig – und hochinteressant:

  • 📦 Letzte-Meile-Logistik: Lieferfahrzeuge könnten autonom vorfahren und bei Bedarf ferngesteuert rangieren.

  • 🧓 Mobilität für Senioren & Eingeschränkte: Fahrzeuge fahren selbstständig vor und werden teleoperiert geparkt.

  • 🚘 Sharing-Flotten: Autos kommen auf Abruf und fahren leer zurück – gesteuert von einem Teleoperator.

Hersteller wie Nissan und Volvo beobachten diese Entwicklung genau. Besonders in Verbindung mit modernen Assistenzsystemen, automatischem Einparken und „Vehicle-to-Everything“-Technologie (V2X) könnten erste hybride Lösungen entstehen – etwa für Testfahrzeuge oder Flottenbetreiber.


Was bedeutet das für dich als Autofahrer?

Kurzfristig wird sich für Privatkunden noch nichts verändern. Teleoperiertes Fahren ist weiterhin ein Feld für:

  • Forschung & Entwicklung

  • Flottenbetreiber

  • Kommunale Tests (z. B. in Smart Cities)

Langfristig jedoch könnten diese Entwicklungen die Verfügbarkeit von Mobilität verändern, vor allem in ländlichen Regionen oder für Menschen ohne Führerschein.

Volvo und Nissan investieren bereits in Technologien, die eine solche Zukunft ermöglichen. Etwa:

  • Volvo EX90 mit LiDAR und Fernzugriffsfunktionen

  • Nissan Ariya mit ProPILOT Assist & intelligentem Parksystem

  • Cloud-basierte Steuerung über Apps und digitale Schlüssel


Fazit: Fernsteuerung auf deutschen Straßen – Vision wird Realität

Was vor wenigen Jahren noch nach Science-Fiction klang, wird ab Dezember 2025 offiziell Realität in Deutschland: Teleoperiertes Fahren unter Auflagen ist erlaubt – ein riesiger Schritt in Richtung vernetzter, flexibler und zukunftsorientierter Mobilität.

Als Autohaus Bleicher beobachten wir diese Entwicklungen mit großem Interesse. Auch wenn Kundenfahrzeuge wie der Nissan Ariya oder Volvo XC40 Recharge heute noch nicht teleoperiert werden, legen sie bereits den Grundstein für diese nächste Mobilitätsstufe.

Bleiben Sie neugierig – die Zukunft fährt vor!


Interne Links (empfohlen einzufügen):


Ausgehender Link (Beispiel):

  • Bundesministerium für Digitales und Verkehr – bmdv.bund.de

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